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Die stille Revolution der Sozialversicherung

DRV startet umfassende Initiative gegen Selbstständigkeit

In der aktuellen rechtlichen Entwicklung zeichnet sich eine verstärkte Tendenz ab, die Selbstständigkeit von Solo-Selbstständigen infrage zu stellen. Ein besonders deutliches Beispiel hierfür liefert das Pool-Ärzte-Urteil, über das bereits Ende des vergangenen Jahres berichtet wurde. Dabei spielte die inhaltliche Weisungsfreiheit der Ärzte für das Gericht nur eine untergeordnete Rolle.

Jürgen Michael Kindler | 20.04.2024

Nach dem Pool-Ärzte-Urteil stellte Rechtsanwältin und Scheinselbstständigkeits-Expertin Kathi-Gesa Klafke verärgert fest:

Dem BSG genügt allein die Tätigkeit in fremden Räumlichkeiten und die Zusammenarbeit mit fremdem Personal. Das lässt sich auf jegliche Solo-Selbstständigen übertragen, die in fremden Räumlichkeiten tätig werden oder mit Dritten zusammenarbeiten, um ihren Auftrag zu erfüllen.

Rechtsanwältin Kathi-Gesa Klafke

Sowohl das Bundessozialgericht (BSG) als auch die Spitzenverbände äußern sich nun explizit zu diesem Thema und betonen einen speziellen Blick auf die Weisungsgebundenheit von Hochqualifizierten. Die Spitzenverbände betonen in ihrem Papier, dass bei Diensten höherer Art die Weisungsgebundenheit eingeschränkt sein kann und dennoch eine funktionale Teilhabe am Arbeitsprozess gewährleistet ist.

Insbesondere bei hochqualifizierten Fachkräften kann das Weisungsrecht stark eingeschränkt sein, ohne dass die Dienstleistung als selbstbestimmt angesehen wird. Diese Entwicklung hat weitreichende Konsequenzen für Solo-Selbstständige in verschiedenen Branchen. Es zeigt sich eine verstärkte Neigung, Selbstständige in Abhängigkeitsverhältnisse zu drängen, selbst wenn diese über ein hohes Maß an Fachwissen und Eigenverantwortung verfügen.

(Quelle: Beitrag des VGSD e.V. "Die große Anti-Selbstständigen-Offensive der DRV")